Wir begleiten Sie im Familienrecht zum einen bei nicht streitigen Sachverhalten, insbesondere bei familienbezogenen Vertragsgestaltungen, z.B.:

  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgeverieinbarungen

Zum anderen stehen wir Ihnen in Konfliktfällen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Seite. Dies betrifft insbesondere:

  • Scheidungsverfahren
  • Kindes- und Partnerunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht

Familiäre Konflikte bedeuten für alle Betroffenen erhebliche emotionale Belastungen. Ein Grundanliegen unserer familienrechtlichen Beratung ist es, mit Ihnen nach Möglichkeiten einer im Ergebnis einvernehmlichen Verständigung zu suchen. Für die Lösung Ihres familiären Konflikts können wir Ihnen anstelle der parteibezogenen anwaltlichen Beratung und gegebenenfalls gerichtlichen Vertretung die Mediation als eine alternative Konfliktlösungsmethode anbieten.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

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